Besondere Bildung ist allein über die üblichen öffentlichen Mittel nicht möglich – wir finanzieren die Volksschule deshalb zusätzlich über Spenden und mit Hilfe des Schulgeldes, das die Familien bezahlen.
– 1. Kind: voller Betrag
252 € (12x / Jahr)
– Nachmittagsbetreuung (optional): 1 – 5 Tage inkl. Mittagessen
58 – 290 €
Für jedes weitere ihrer Kinder, das unsere Schule besucht, gelten folgende Ermäßigungen:
2. Kind
-15 %
3. Kind
-25 %
4. Kind
-50 %
5. Kind und weitere Kinder
vom Betreuungsgeld befreit
Allgemeine Informationen
Für Familien, die sich in einer akut schwierigen finanziellen Situation befinden, haben wir einen Stipendienfonds eingerichtet. Denn wir wissen, dass das Schulgeld nicht für jede Familie in jeder Situation einfach zu tragen ist.
Damit auch Eltern, die sich die Gebühren gerade nicht ohne weiteres leisten können, ihre Kinder auf unsere Schule schicken können, vergeben wir jährlich Stipendien.
Stipendien sind für ein Jahr pro Kind und nur für das Schulgeld möglich. Der Stipendienfonds finanziert sich durch Spenden und ist begrenzt. Deshalb bitten wir Sie, uns wissen zu lassen, wenn sich Ihre Situation geändert hat und Sie keine Unterstützung mehr benötigen – damit die Stipendien immer da ankommen, wo sie gebraucht werden.
Höhe des Stipendiums / Selbstbehalt
Die Vergabe des Stipendiums bezieht sich auf das jährliche Schulgeld. Die Anmeldegebühr, das Essensgeld, die Nachmittagsbetreuung und die Bezahlung der Schuluniform sind davon nicht betroffen.
Vergabekriterien
Grundsätzlich werden Stipendien nach sozialen bzw. finanziellen Kriterien vergeben. Ausschlaggebend ist dabei das Familieneinkommen (Einkommen beider Elternteile).
Voraussetzung ist neben dem vollständig ausgefüllten Stipendienantrag ein schriftlicher Nachweis und eine Begründung des besonderen Interesses der Familie am pädagogischen Profil der Schule.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung oder eine bestimmte Höhe des Stipendiums.
Unterlagen für den Antrag
Vergabedauer
Die Entscheidung über die Zuerkennung und Höhe der Stipendien wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
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